Angele & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

Testamentsvollstreckung

Der Wille des Erblassers entscheidet.

 

  

Ihr Ansprechpartner, Jürgen Angele, Steuerberater, zertifizierter Testamentsvollstrecker (ATG).

 

Wozu ein Testament?

Ohne Testament oder Erbvertag erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (die sogenannte gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/ oder die Verwandten. Besonders kompliziert wird es, wenn minderjährige Kinder erben. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.

 

Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrages möglich.

 

Ein Testament hilft bei:

  • Vermeidung von Streit
  • Vermeidung von Vermögensverlusten
  • Vermeidung von Steuerlasten
  • Gerechter Verteilung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermeidung von Miterbenproblemen

 

Ohne Testament ist keine Testamentsvollstreckung möglich.

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

 

  • Jeder, der minderjährige, bzw. geschäftlich unerfahrene Erben hat
  • Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern
  • Versorger von Behinderten
  • Unternehmer, wenn der Betrieb längere Zeit als Einheit zusammengehalten werden soll
  • Der im Testament Bedachte ist verschuldet und Zugriffen von Gläubigern ausgesetzt
  • Immobilienbesitzer
  • Inhaber komplexer Vermögenswerte
  • Wenn das Testament Auflagen und Bedingungen enthält, die zu überwachen sind.

Was sind die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?

  • Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers/Verstorbenen aus und erfüllt angeordnete Vermächtnisse und Auflagen
  • Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten und geht evtl. Verbindlichkeiten zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses ein
  • Er führt die Auseinandersetzung zwischen den Erben und die Aufteilung des Nachlasses durch
  • Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab.
  • Als Dauertestamentsvollstrecker verwalteter den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige oder überschuldete Erben.

Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:

  • Eine Schutzfunktion für überlebende Angehörige
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter (z.B. Eigengläubiger der Erben,
  • Sozialamt, Insolvenzverwalter)
  • Erfüllung karitativer Zwecke (z.B. Stiftungsgründung) Schutz des Unternehmens